Verfahren gegen die A 100 beginnt am 27. September 2012

Donnerstag, 16. August 2012
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag, dem 27. September 2012, 10.00 Uhr über die Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin im 16. Bauabschnitt zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Treptower Park mündlich verhandeln. Erforderlichenfalls kann die Verhandlung am 28. September 2012 fortgesetzt werden.

Mehrere Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin haben Klage erhoben.

Die privaten Kläger rügen, soweit sie von einer Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind, eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Eigentümerbelange, ferner vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, insbesondere in dem an den geplanten Autobahnabschnitt anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden Verkehr aufnehmen soll.

Der Naturschutzverband rügt von ihm als umweltzerstörerisch angesehene Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von Überschreitungen der Grenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe.

Der klagende Bezirk sieht sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung betroffen.

Pressmitteilung des Bundesverwaltungsgericht

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