5.910 Unterschriften gegen Wohnungsbauprojekt Freudenberg-Areal

Montag, 23. März 2015
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17. März 2015 festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Das Freudenberg-Areal retten!“ auf der Grundlage des eingereichten Unterschriftsbogens gemäß § 45 Abs. 7  BezVG (Bezirksverwaltungsgesetz) zustande gekommen ist. Von den insgesamt 10.938 eingereichten Unterstützungsunterschriften sind 5.910 Unterschriften gültig und damit sind die erforderlichen 3 %  bzw. 5.741 gültige Unterstützungsunterschriften der Wahlberechtigten knapp erreicht.

Aufgrund des mittlerweile unweigerlich bestehenden Baurechts für das Vorhaben der Bauwert kann das Bürgerbegehren keine rechtliche Wirkung gegen diese Bebauung entfalten.

Das  Bürgerbegehren richtet sich gegen die geplante Wohnbebauung durch die Firma Bauwert auf dem ehemaligen Industriegelände der Firma Freudenberg. Auf dem sogenannten Freudenberg-Areal zwischen Boxhagener Straße, Holteistraße und Weserstraße sollen 650 Wohnungen in mehreren Wohnblöcken sowie kleinteilige Gewerberäume neu entstehen.

In der Vergangenheit hatte das Amt für Stadtentwicklung noch unter Bürgermeister Dr. Franz Schulz und dann ab Mitte 2013 Stadtrat Hans Panhoff dem Bauherrn verschiedene Zugeständnisse abgerungen. Dazu gehören, dass der überwiegende Teil der Wohnungen als Mietwohnungen gebaut werden, wovon 122 durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Howoge vermietet werden, den größten Teil davon zu einem Preis von 6,50 Euro/m² nettokalt.  In einem der Neubauten soll eine Kindertagesstätte für bis zu 90 Kinder entstehen. Außerdem entstehen öffentlich nutzbare Grünflächen mit 5.500 m² sowie ein Spielplatz.

Jedoch haben sie vergeblich versucht, für diese Planung auf dem Freudenberg-Areal einen Bebauungsplan aufzustellen. Hierzu sagt Baustadtrat Hans Panhoff : „Mit einem B-Plan wäre es möglich gewesen, diese Ergebnisse über einen städtebaulichen Vertrag rechtlich abzusichern und auch die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchzuführen und gegebenenfalls noch weitere Verbesserungen zu erreichen. Dies ist durch die Entscheidung des Senats, die Bebauung auch ohne einen B-Plan zu genehmigen, nicht mehr gegeben. “

Wegen der Verzögerungen und um Klarheit über die Bebaubarkeit des Freudenberg-Areals zu bekommen, hat die Firma Bauwert sogenannte Vorbescheidsanträge beim Bezirksamt gestellt, in denen abgefragt wird, ob das Vorhaben in der Höhe, der Form und der Nutzung auch ohne einen Bebauungsplan möglich sei. Grundlage dafür ist der § 34 Baugesetzbuch (BauGB), wonach Baurecht besteht, wenn sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Diese Vorbescheidsanträge hat das Bezirksamt abgelehnt, worauf der Investor von seinem Recht auf Widerspruch Gebrauch gemacht hat. Die zuständige Widerspruchsbehörde ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die dem Widerspruch stattgegeben und damit dem Bauherrn Recht gegeben hat. Der Bezirk hat auch insbesondere wegen der Höhenentwicklung keine Genehmigung für die eigentlichen Bauanträge gegeben, jedoch hat auch hier die Senatsverwaltung eine andere Sichtweise eingenommen und zu Gunsten des Bauherren entschieden. Somit musste der Bezirk die Baugenehmigungen erteilen.

Ungeachtet der baurechtlichen Voraussetzungen wird sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg bei der nächsten Sitzung mit dem Bürgerbegehren beschäftigen.


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