Keine Coffeshops: BfArM lehnt Modellprojekt ab

Montag, 5. Oktober 2015
Pressemitteilung von: Grüne Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antrag der Grünen für ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Abgabestellen im Bezirk abgelehnt. Dazu sagen Fraktionssprecherin Paula Riester und Werner Graf, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss (Bündnis 90/Die Grünen):

„Die Ablehnung des Antrags zeigt, wie sehr sich die Bundesbehörde noch in den Schützengräben der Vergangenheit verbunkert. Es ist traurig, dass sich das BfArM dem politischen Druck des Bundesgesundheitsministers beugt und einer kritischen und ehrlichen Evaluierung der bisherigen Verbotspolitik verweigert. Mit seiner Entscheidung verschließt das BfArM seine Augen vor der Realität: Wer davon ausgeht, dass Verbote den Konsum verhindern, ist schlicht naiv. Nicht zuletzt das Beispiel Görlitzer Park hat gezeigt, dass Verbote nichts bringen außer hohen Kosten für wirkungslose Polizeikontrollen. Geld, das wesentlich besser in Prävention und Jugendschutz angelegt wäre. Nur eine kontrollierte Abgabe könnte den florierenden Schwarzmarkt eindämmen.

Unser Antrag hat die Debatte zu Cannabislegalisierung in Deutschland befeuert. Die zahlreichen positiven Reaktionen und die vielen Kommunen, die inzwischen ähnliche Anträge eingebracht haben, zeigen: Wir sind nicht alleine! Wir werden uns gemeinsam mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern im ganzen Land auch weiterhin für eine kontrollierte Legalisierung einsetzen. Die Zeit ist reif für eine bessere Drogenpolitik. Wir werden nun den Ablehnungsbescheid eingehend prüfen und unsere nächsten Schritte abwägen. Denn für uns steht fest: Das Verbot wird fallen, zwar nicht heute, aber sicher morgen.“

Zum Hintergrund: Im Sommer 2013 hat das Bezirksparlament Friedrichshain-Kreuzberg auf Antrag der Grünen Fraktion ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in beschlossen. Aus diesem parlamentarischen Antrag entwickelte das Bezirksamt einen Antrag an das BfArM für eine Ausnahmeregelung, das mit dem öffentlichen Interesse argumentierte und im Juni eingereicht wurde. Nun hat das BfArM diesen Antrag abgelehnt. Weitere Informationen auch auf den Seiten des Bezirksamts.


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