Kreuzberg: Bereich Ritterstraße zum Milieuschutzgebiet erklärt

Freitag, 16. September 2016
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Hans Panhoff ( B‘90/ die Grünen) erklärt:

Im Kampf gegen Gentrifizierung setzt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erneut auf Milieuschutz. Mit dem eingeleiteten Verfahren wird nun der Bereich Ritterstraße (u.a. Otto-Suhr-Siedlung) zum Milieuschutzgebiet erklärt.

Konkret bedeutet das, dass Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in dem Erhaltungsgebiet, wie es im Fachjargon heißt, massiv erschwert werden. Bauvorhaben in den betroffenen Gebieten werden streng kontrolliert und müssen extra genehmigt werden. So können Modernisierungsmaßnahmen verhindert werden, die nicht den Mieter*innen dienen, sondern dazu diese zu verdrängen (sogenannte Luxussanierungen). Weiter möglich bleiben Sanierungen, die einen zeitgemäßen Grundausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung herstellen – wie zum Beispiel der Einbau einer Sammelheizung oder eines Bades. Plant ein Investor jedoch große Balkone (mit mehr als vier Quadratmeter Fläche) anzubauen oder Wohnungen zusammenzulegen, kann die Genehmigung verweigert werden.

Neben diesen Regeln, die vor allem die angestammten Mieter*innen im Gebiet vor Verdrängung schützen sollen, gelten im Gebiet Ritterstraße künftig auch strenge Auflagen zur Erhaltung städtebaulicher Eigenart. Das bedeutet, dass Bauvorhaben darauf geprüft werden, ob sie sich in das Gebiet mit seiner bereits vorhandenen Bebauung einfügen. Sollte die „städtebauliche Gestalt des Gebiets“ durch den beabsichtigten Bau beeinträchtigt werden, kann der Bezirk ebenfalls sein Veto einlegen – also die Baugenehmigung verweigern.

„Friedrichshain-Kreuzberg zeigt vor, was mit den bereits bestehenden Gesetzen zum Mieter*innenschutz möglich ist. Neben unserer Vorreiterrolle beim Vorkaufsrecht und der konsequenten Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots ist der Milieuschutz eines jener Instrumente, mit dem die Politik Berlin so gestalten kann, wie es die Berliner*innen brauchen. Ich hoffe, dass diese Instrumente in Berlin weiter Anwendung finden und noch ausgeweitet werden!“ so Baustadtrat Panhoff.

Weitere rechtliche Details sowie eine Auflistung aller schon bestehender Erhaltungsgebiete in Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie unter:
http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/fachgruppe-stadterneuerung/erhaltungsgebiete/


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