Urteil zur Rigaer Straße 94: Eigentümer muss Vereinsräume herausgeben

Mittwoch, 13. Juli 2016
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

In dem heutigen Termin betreffend das Eilverfahren, in dem es um die Räumung von Vereinsräumen in der Rigaer Straße 94 ging, hat die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer 88 als Einzelrichterin dem Antrag des Vereins auf Herausgabe von Räumlichkeiten im Seitenflügel rechts und im Hinterhaus rechts durch Versäumnisurteil stattgegeben. Ein Versäumnisurteil konnte ergehen, weil für die Verfügungsbeklagte, die Lafone Investment Limited, niemand erschienen war. Aus diesem Grund war das Vorbringen der Verfügungsklägerin für die heutige Entscheidung als zugestanden anzusehen. Das Versäumnisurteil ist vorläufig vollstreckbar. Gegen das Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Bei zulässigem Einspruch wird der Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis, also vor dem heutigen Termin, befand.

Landgericht Berlin, Versäumnisurteil vom 13.07.2016, Aktenzeichen 88 T 95/16
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 22. Juni 2016, Aktenzeichen 13 C 1005/16


Karte - Map