Haushaltsbefragungen zum Milieuschutz

Montag, 25. September 2017
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg lässt aktuell in mehreren Wohngebieten untersuchen, ob dort die Voraussetzungen für „Soziale Erhaltungsverordnungen“ (Milieuschutzverordnungen) vorliegen. In den Quartieren Askanischer Platz/Mehringplatz und Moritzplatz/Wassertorplatz werden erstmals die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung geprüft. Gleichzeitig erfolgt in den Quartieren Chamissoplatz und Petersburger Platz die Überprüfung des Weiterbestands.

Hierzu hat das Bezirksamt mit der Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG mbH) ein erfahrenes Büro beauftragt. Im Rahmen der Untersuchungen werden pro Gebiet zwischen 4.000 und 5.000 Fragebögen per Stichprobe an ausgewählte Haushalte verschickt.

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, bittet die zufällig angeschriebenen Haushalte um ihre freiwillige Mitarbeit, indem die Fragebögen ausgefüllt und im beigelegten Rückumschlag an das Büro der LPG mbH zurückgesendet werden. Dabei entstehen keine Kosten. Die Antworten werden anonym erfasst und vertraulich ausgewertet. Nach dem Ende der Studie werden alle Fragebögen vernichtet. Dem Fragebogen sind Erläuterungen und eine Gebietskarte beigelegt, die beim Ausfüllen helfen.

Die soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuches ist als Milieuschutzverordnung bekannt. Ziel der Verordnung ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und negative soziale und städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden. Im Rahmen der derzeit laufenden Untersuchungen werden umfangreiche Informationen zur Wohnsituation im jeweiligen Quartier erhoben. Als Ergebnis können die Voraussetzungen für Erlass bzw. Fortbestand geprüft werden. So erfragen die Fragebögen beispielsweise nach der Wohndauer, der Miethöhe, nach durchgeführten Modernisierungen an den Gebäuden und in den Wohnungen sowie nach der Nutzung der örtlichen Infrastruktur.

Bestimmte Veränderungen an Gebäuden und Wohnungen können mit einer sozialen Erhaltungsverordnung unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden, wie zum Beispiel die Zusammenlegung Wohnungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch das Vorkaufsrecht steht der öffentlichen Hand als Mittel in diesen Gebieten zur Verfügung. Gleichwohl ist die soziale Erhaltungsverordnung ein städtebauliches Instrument und bietet keinen individuellen Mieterschutz. Zum Beispiel geht es um den Schutz einer Baustruktur mit bestimmten Wohnungsschlüsseln, welche den Anforderungen der Bewohnerschaft und der bereitgestellten Infrastruktur entspricht.

Für weitergehende Informationen zur Untersuchung und Rückfragen zum Fragebogen wenden Sie sich bitte an:

  • Aaron Schaar (Ortsteil Kreuzberg): Telefon: (030) 90298-2571, aaron.schaar@ba-fk.berlin.de
  • Madeleine Schüffler (Chamissoplatz): Telefon: (030) 90298-2242, madeleine.schueffler@ba-fk.berlin.de
  • Uwe Eccarius (Petersburger Straße): Telefon: (030)- 90298-3520, uwe.eccarius@ba-fk.berlin.de
  • LPG mbH; Telefon: (030) 816 16 03 94, office@lpgmbh.de.

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