Informationen für Bewohner*innen der verkauften Wohngebäude in der Karl-Marx-Allee

Montag, 19. November 2018
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management, Florian Schmidt, informiert:

In der Karl-Marx-Allee wurden die Wohnblöcke mit den Bezeichnungen C-Nord/ C-Süd / D-Nord/ D-Süd an die DWRE Alpha GmbH , ein Unternehmen der Deutschen Wohnen verkauft. Bereits 2017 wurden die Blöcke C-Nord, C-Süd sowie D-Nord 2017 in Wohnungs-/Teileigentum umgewandelt und entsprechende Grundbücher angelegt.

Der jetzige Verkauf ist der Erstverkauf nach der Umwandlung und löst das gesetzliche Vorkaufsrecht für die Mieter nach § 577 BGB aus. Darüber wurden die Mieter*innen dieser Blöcke durch einen Notar informiert. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrecht beträgt zwei Monate ab Zugang der Mitteilung. Es kann nur gekauft werden, wenn das Geld für den Kauf bereits vorhanden ist – eine Kreditaufnahme bei einer Bank mit Sicherung im Grundbuch vor Eigentumsumschreibung ist durch die Verträge ausgeschlossen.

Der Block D-Süd liegt im Milieuschutzgebiet und genießt einen besonderen Status. Hier prüft das Bezirksamt aktuell die Ausübung des Vorkaufsrechts. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg möchte die Mieter*innen gegen Verdrängung schützen und Wohnungen wieder in kommunales Eigentum oder in das Eigentum gemeinwohlorientierter Unternehmen überführen. Dazu wurde in den letzten beiden Jahren bereits mehrfach das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgeübt. Dies ist allerdings bei Wohnungs-/Teileigentum nicht anwendbar.

Daher prüft das Bezirksamt nun die Möglichkeit eines “treuhänderischen Kaufs” der vertragsgegenständlichen Wohnungen der Blöcke C-Nord+ Süd sowie D-Nord, beispielsweise über eine der städtischen Wohnbaugesellschaften. Um diese Prüfung unter wirtschaftlichen Aspekten vornehmen zu können, ist das Bezirksamt auf die Unterstützung der Mieter*innen angewiesen. Die für die Prüfung erforderliche Datenerhebung muss wegen der laufenden Fristen ganz kurzfristig erfolgen und ist ohne Kooperation mit den Mieter*innen und dem Mieterbeirat nicht realisierbar.

Es werden dazu von allen Mieterinnen und Mietern folgende Angaben benötigt: Es werden dazu von allen Mieterinnen und Mietern folgende Angaben benötigt:
1) Kopie/Original Vertragsanhang des Notars mit Kaufsumme, mit bisheriger Mietvertragsnummer,
2) dazu Höhe der Grundmiete (diese findet sich beispielsweise im letzten Mieterhöhungsverlangen)
3) und die Größe der Wohnung in Quadratmeter

Die benötigten Informationen können die Mieter*innen dem Bezirksamt auf folgenden Wegen zukommen lassen:

  • per E-Mail an: mieterbeirat@mieterbeirat-kma.de
  • an folgenden Terminen im „Café Sibylle“ Karl-Marx-Allee 72, 10243 Berlin persönlich an Mitglieder des Mieterbeirats: am 21., 22. oder 23. November zwischen 17 und 19 Uhr
  • Wer die ersten beiden Varianten nicht nutzen kann, kann am 21., 22. oder 23. November zwischen 17 und 21 Uhr unter 030-29491123 anrufen und dem Anrufbeantworter eine Rückrufnummer hinterlassen, um die Unterlagen abholen zu lassen.

Bei Rückfragen können die Mieter*innen sich per Mail an den Mieterbeirat (mieterbeirat@mieterbeirat-kma.de), die Arbeits- und Koordinierungsstelle für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung (aks-gemeinwohl@stadtprojekte.org) an Florian Schmidt (stadtrat.schmidt@ba-fk.berlin.de) wenden.


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