Friedrichshain: Vergebliche Fluchtversuche eines Motorrollerfahrers

Mittwoch, 11. März 2015
Pressemeldung der Berliner Polizei

Ein 22-Jähriger versuchte gestern Nachmittag mehrfach vor der Polizei zu flüchten und verstand offenbar erst beim dritten Versuch, dass ihm das nicht gelingen würde. Gegen 15 Uhr fiel Beamten der 14. Einsatzhundertschaft in der Stralauer Allee eine „Piaggio“ auf, die mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Die Polizisten signalisierten dem Fahrer daraufhin anzuhalten, was er zunächst auch scheinbar tun wollte. Plötzlich beschleunigte der Mann jedoch und fuhr bei „Rot“ in Richtung Stralau davon. Die Polizisten fuhren hinterher und konnten ihm wenig später in der Rudolfstraße den Weg abschneiden und ihn so stoppen. Als die Beamten aus ihrem Fahrzeug stiegen, versuchte der junge Mann abermals davonzufahren, rammte hierbei das Polizeifahrzeug, konnte jedoch noch vom Motorroller gezogen werden. Anstatt sich nun der Situation zu fügen, riss sich der Festgehaltene von den Polizisten los, indem er um sich schlug und trat. Seine erneute Flucht währte wieder nur einige Meter. Die Polizisten nahmen ihn fest. Auch bei der Festnahme wehrte sich der vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende 22-Jährige, kapierte dann allerdings nach einiger Zeit doch, dass ihm das nichts nutzt. Eine Überprüfung ergab, dass nicht nur die Versicherung der „Piaggio“ abgelaufen war, sondern der Fahrer auch gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bereits in der Vergangenheit war der junge Mann mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Der Motorroller wurde für ein technisches Gutachten sichergestellt, da er so verändert worden war, dass es fraglich ist, ob die Betriebserlaubnis noch Bestand hat. Bei einer Durchsuchung des 22-Jährigen fanden die Beamten in dessen Tasche auch noch Betäubungsmittel, so dass er sich in Kürze auf Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Pflichtversicherungsgesetz einstellen darf. Nach Blutentnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung durfte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Die Polizisten erlitten leichte Verletzungen, blieben jedoch im Dienst.


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